Zuzahlungsbefreiung
Unter einer gewissen Einkommensgrenze haben Sie die Möglichkeit sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Den Befreiungsausweis erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Die Höhe der Zuzahlung, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, darf 2% Ihres Jahreseinkommens/ Ihrer Rente nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken beträgt die Obergrenze 1 %.
Daher under Tipp:
Sammeln Sie alle Zuzahlungsquittungen für Arzneimittel, Hilfsmittel, Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen und andere medizinische Aufwendungen. Wenn Sie mit Ihren gesamten Zuzahlungen in die Nähe der Obergrenzen gelangen, sollten Sie sich unbedingt an Ihre Krankenkasse wenden. Um dann eine erneute Befreiung so schnell wie möglich zu erhalten empfehlen wir Ihnen
- alle Quittungsbelege
- die Bescheinigung vom Arzt über chronische Erkrankungen (sofern vorhanden) und
- eine Einkommensbescheinigung bzw. den Rentenbescheid
zusammen der Krankenkasse vorzulegen.
Fragen Se auch nach unserer neuen Kundenkarte. Durch sie ermöglichen wir Ihnen eine Vereinfachung der Sammlung Ihrer Zuzahlungen. Dazu beraten wir Sie gern.